Landarztquote: Bewerbungsverfahren startet Ende März

Arztgespräch von Ligamenta Wirbelsäulenzentrum / pixelio.de
Arztgespräch von Ligamenta Wirbelsäulenzentrum / pixelio.de

Die ausreichende medizinische Versorgung der Bevölkerung überall in Nordrhein-Westfalen ist eines meiner besonderen politischen Anliegen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis haben wir uns in den letzten Jahren immer wieder mit der Entwicklung der Hausarztpraxen beschäftigt; zuletzt im November in Kürten. Denn die ländlicheren Städte und Gemeinden auch im Rheinisch-Bergischen Kreis werden mittelfristig unter einem Mangel an Hausärzten leiden.

Neben mehr Studienplätzen für Medizin und dem Aufbau einer weiteren medizinischen Fakultät, die in Bielefeld vorgesehen ist, soll die sog. Landarztquote helfen, mehr Ärzte für unterversorgte ländliche Gebiete zu gewinnen. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das die Landarztquote für Medizinstudenten bekommt. Damit werden rund 10 % der Studienplätze für Studierende reserviert, die sich vertraglich verpflichten, nach Abschluss des Medizinstudiums und der einschlägigen fachärztlichen Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Regionen in Nordrhein-Westfalen tätig zu werden.

Jetzt hat unser Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, die vom Kabinett beschlossene Rechtsverordnung mit den Kriterien für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorgestellt.

Entscheidend ist nicht mehr nur die Abiturnote, denn diese ist nicht ausschlaggebend, ob jemand ein guter Hausarzt sein wird. Darum zählt bei der Landarztquote neben beruflichen Vorkenntnissen insbesondere das praktische Können in den Auswahlgesprächen. Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz sind wichtige Schlüsselfaktoren des ärztlichen Berufs. Sie sollen im Rahmen der Auswahlgespräche durch Simulationen und Interviews bewertet werden. Die Durchführung des Auswahlverfahrens übernimmt das Landeszentrum für Gesundheit. Bei der Antragstellung können Präferenzen für die acht Studienorte in Nordrhein-Westfalen angegeben werden.

Wesentliche Inhalte der Rechtsverordnung zur Landarztquote sind:

  • Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe wird die Abiturdurchschnittsnote mit 30 Prozent, der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit 30 Prozent und eine Ausbildung bzw. berufliche oder praktische Tätigkeit mit 40 Prozent gewichtet. In der zweiten Stufe zählen die Leistungen in den Auswahlgesprächen.
  • Die Auswahlgespräche für das Wintersemester 2019/2020 finden im Juni und für das Sommersemester 2020 im Dezember statt.

Auch wir im Rheinisch-Bergischen Kreis werden durch die Landarztquote profitieren. Vielleicht haben junge Leute auch aus unserer Region Interesse an einem Medizinstudium und möchten in ihrer Zukunft auch bei uns arbeiten. Dann ist die Landarztquote eine tolle Möglichkeit einen so raren Studienplatz der Humanmedizin zu ergattern.

Alle weiteren Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie im Internet unter www.landarztgesetz.nrw sowie unter www.lzg.nrw.de.

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