Gemeinsam machen - nicht gängeln!

Landesregierung darf Nordrhein-Westfalen im Wasserrecht nicht in eine Außenseiterrolle drängen

Zur heutigen Expertenanhörung zum von der Landesregierung geplanten Landeswassergesetz, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Rainer Deppe:

"Die heutige Anhörung hat deutlich zu Tage gefördert, wie ideologiegetränkt das rot-grüne Landeswassergesetz ist. Der Großteil der Experten ist sich bei der Bewertung des neuen Gesetzes mit der CDU-Landtagsfraktion einig: Wie beim Landesnaturschutzgesetz wird hier die Verbotspolitik und Regelungswut der Landesregierung und speziell des Umweltministeriums deutlich.

Nordrhein-Westfalen soll nach Vorstellung Remmels wieder eine Außenseiterrolle spielen. Die einseitige Verschärfung landesrechtlicher Regelungen bedeutet einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil im Ländervergleich. Sei es bei Eingriffen in Eigentumsfragen durch übertriebene Vorkaufrechte oder der weitergehenden Nutzungseinschränkung von Gewässerrandstreifen. Aber auch europaweit, zum Beispiel im Vergleich zu den Niederlanden, hängt die Landesregierung die gesetzlichen Hürden immer höher als die Nachbarn. Die Spielräume, die das Wasserhaushaltsgesetz den Ländern einräumt, werden nicht für Flexibilisierung, sondern für weitere Einschränkungen genutzt. Dabei kann die Wasserrahmenrichtlinie mit der Übernahme bundesgesetzlicher Regelungen ausreichend umgesetzt werden. Nach Aussage der Experten hat Nordrhein-Westfalen vor allem ein Umsetzungsproblem.

Gerade in der jetzigen Situation wäre es wichtig, positive Rahmenbedingungen für die Wirtschaft mit hohen umweltfachlichen Ansprüchen zu realisieren. Doch mit diesem Gesetz wird der letzte Platz unseres Bundeslandes weiter zementiert. Minister Remmel schafft Fakten und die Ministerpräsidentin schaut sprachlos zu. Wir müssen uns endlich wieder stärker für unsere Unternehmen einsetzen, sonst gehen immer mehr Investitionen verloren."

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