Aufnahmebereitschaft der Kommunen für Flüchtlinge erhalten

Wenn der Bürgermeister von Bergisch Gladbach gerade mal 24 Stunden vorher erfährt, dass er 150 zusätzliche Flüchtlinge unterzubringen hat, dann läuft etwas schief. Dieses Vorgehen der Landesregierung ist leider kein Einzelfall, sondern zur Zeit fast tägliche Praxis.

Viel zu lange haben SPD und Grüne im Land versäumt, ausreichend Erstaufnahmeplätze zu schaffen. Mindestens 35.000 Unterkunftsplätze müsste NRW in Landeseinrichtungen zur Verfügung haben. Aktuell vorweisen kann die Landesregierung allerdings lediglich 10.000 reguläre und 7.000 Notunterkunftsplätze.

Da diese restlos überfüllt sind, werden die Menschen, die ja irgendein Dach über dem Kopf brauchen, an die Kommunen weitergereicht. Dabei sollen eigentlich - und so wäre es auch sachgerecht - die erste Erfassung, Feststellung der Personalien, die medizinische Untersuchung, die Abklärung von Zuwanderungsgrundes sowie der Bleibeperspektive in den Erstaufnahmeeinrichtungen geklärt sein, bevor diejenigen, die voraussichtlich länger hier bleiben werden, auf die Städte und Gemeinden verteilt werden.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Flüchtlinge, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, sind aktuell:

Herkunftsland

Anteil in Prozent

Syrien

24,90 %

Albanien

15,60 %

Afghanistan

9,00 %

Irak

8,00 %

Eritrea

5,30 %

Serbien

3,60 %

Mazedonien

3,40 %

Pakistan

2,50 %

Somalia

2,20 %

Montenegro

1,90 %

(Quelle: Landtagsdrucksache 16/9348, Erhebungszeitraum Juni 2015)

Menschen, die aus den sog. sicheren Herkunftsländern (überwiegend aus den Ländern des Westbalkans) kommen, sollten in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und von dort aus nach hoffentlich zügigem Abschluss ihrer Verfahren wieder in die Heimatländer zurückgebracht werden. Im vergangenen Jahr wurden Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien bereits zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Jetzt geht es darum, dass auch Albanien, Kosovo und Montenegro diesen Status erhalten. Die Lebensumstände sind dort zugegebenermaßen schlecht, nach unseren Vorstellungen sicher auch katastrophal. Eine politische Verfolgung findet dort glücklicherweise nicht statt. Deshalb gibt es für Menschen aus diesen Ländern keinen Asylgrund und somit auch kein Bleiberecht. Leider verweigert die NRW-Landesregierung im Bundesrat wie schon im Herbst 2014 bisher noch ihre Zustimmung. Baden-Württemberg scheint da schon weiter zu sein.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind 2.153 Asylantragsteller untergebracht:

Städte

Asylantragsteller

Rheinisch-Bergischer Kreis (gesamt)

2.153

Bergisch Gladbach

843

Burscheid

126

Kürten

173

Leichlingen

192

Odenthal

119

Overath

226

Rösrath

208

Wermelskirchen

226

(Asylerst- und Asylfolgeantragsteller, Stand 01.04.2015, Quelle Landtagsdrucksache 16/9348)

Die CDU-Landtagsfraktion hat zahlreiche Vorschläge vorgelegt. Vorrangig geht es darum, die Kapazitäten in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen schnell zu erhöhen, damit einerseits das rechtstaatliche Verfahren für die Asylbewerber ohne Bleiberechtsperspektive dort abgeschlossen werden können (bis zu 3 Monate) und andererseits eine geordnete und vorbereitete Zuweisung an die Kommunen garantiert wird.

Zudem lässt das Land die Kommunen auch finanziell mit den Flüchtlingskosten im Stich. Im Jahr 2014 entstanden den Kommunen in NRW 500 Mio. Euro an Kosten für die Unterbringung von Asylbewerbern. Erstattet wurden nur 112 Mio. Euro, sodass die Kommunen knapp 400 Mio. Euro aus eigenen Haushaltsmitteln bestreiten mussten. Auch die Soforthilfemittel des Bundes in Höhe von 162 Mio. Euro reichen nicht aus, um die Finanzierungslücke des Landes NRW zu decken - einmal davon abgesehen, dass 25 Prozent der Bundesmittel nicht an die Kommunen weitergeleitet werden, weil sie bereits im Landeshaushalt verplant sind. Selbst die von der Landesregierung geplante Aufstockung der Pauschalleistungen an die Kommunen für 2015 deckt gerade einmal 75 Prozent der Kosten für das Vorjahr. Bei einer zu befürchtenden Verdopplung der Flüchtlingszahlen in diesem Jahr und damit doppelt so hohen kommunalen Kosten bleiben die Kommunen wiederum auf einer noch größeren Finanzierungslücke sitzen.

Daher fordert die Landtagsfraktion eine hundertprozentige Erstattung der kommunalen Flüchtlingskosten. Nur so kann die Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft der Kommunen beibehalten werden.

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