13,4 Mio. Euro für den Sozialen Wohnungsbau im RBK!
„Gegen Wohnungsmangel und hohe Mieten helfen nur zusätzliche Wohnungen“, sind die CDU-Landtagsabgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller überzeugt. Gerade in unserem Rheinisch-Bergischen Kreis spüren wir, wie groß die Nachfrage nach Wohnungen ist. So liegt für neu vermietete Wohnungen die Durchschnittskaltmiete im Rheinisch-Bergischen Kreis mittlerweile bei ca. 8 Euro. (www.immowelt.de).
Wegen der in unserer Region vergleichsweise hohen Grundstückspreise von durchschnittlich 260 Euro pro Quadratmeter (Grundstücksmarktbericht 2017/Bodenrichtwertkarte des RBK) fehlen gerade im preisgünstigen Segment Wohnungen. Neben der Ausweisung zusätzlicher Baumöglichkeiten, die im Verantwortungsbereich der Städte und Gemeinden liegt, ist die Stärkung des öffentlich geförderten Wohnungsbaus durch das Land eine zusätzliche Möglichkeit für mehr mietpreisgebremste Neubauwohnungen.
Die NRW-Koalition hat sich vorgenommen, den jahrelang von SPD und Grünen vernachlässigten öffentlich geförderten Wohnungsbau wieder neu zu beleben. „Davon profitiert auch der Rheinisch-Bergische Kreis“, so Holger Müller weiter. Für den öffentlich-geförderten Wohnungsbau stellt die Landesregierung dem Kreis in diesem Jahr insgesamt rund 13,4 Mio. Euro zur Verfügung.
Für uns im Kreis ist die in der Vergangenheit vernachlässigte Eigentumsförderung für junge Familien von besonderer Bedeutung. „Wir wollen, dass junge Familien Eigentum bilden können“, erklärt Rainer Deppe. Seit dem 1. Februar 2018 ist landesweit wieder eine Eigentumsförderung möglich. Die Familienkomponente wird pro Kind um 5.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben und wird auch auf Haushalte ausgedehnt, in denen ein schwerbehindertes Familienmitglied lebt. Gleichzeitig stärken wir das Prinzip „jung kauft alt“: Die Förderbedingungen der Vorgängerregierung waren so restriktiv, dass zuletzt von 80 Mio. Euro für die Eigentumsförderung nur knapp 20 Mio. Euro tatsächlich abgeflossen sind. Die Nordrhein-Westfalen-Koalition aus CDU und FDP verlangt bei dem Erwerb von Bestandsimmobilien, die vor 1995 gebaut worden sind, nun nicht mehr die gleichzeitige energetische Sanierung der Immobilie. Beides zusammen können sich die meisten Hauskäufer finanziell gar nicht erlauben. „Junge Familien stehen am Anfang des Familien- und Erwerbslebens mit kleinen Einkommen da. Der erste Schritt in die eigene Immobilie ist der Schwerste und dabei helfen wir!“, sagt Rainer Deppe
Die neuen Förderbedingungen enthalten eine Garantie für den Mietwohnungsneubau, die neu aufgestellte Eigentumsförderung für junge Familien, eine modernisierte Bestandsförderung und ein neues Förderangebot für die Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum zeigen. „Wir bringen einen öffentlich-geförderten Wohnungsbau auf den Weg, der diesen Namen auch verdient“, so Holger Müller.
Einzelheiten zu den Förderbedingungen erfahren Interessenten bei der NRW.BANK.
Anträge sind bei der Abteilung für Wohnungsbauförderung der Kreisverwaltung zu stellen. Dort können Interessenten sich auch beraten lassen. Telefon: +49 2202 132436