CDU fordert Aufklärung über Verschärfung der Freizeitlärmrichtlinie
Deppe: Karneval und Volksfeste sind Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens
Zu den Planungen der Landesregierung eine strikte Obergrenze von 65 dB(A) in der Novellierung der Freizeitlärmrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen einzuführen, erklärt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Deppe:
"Ohne Karneval, Schützenfeste und Kirmessen Feste wäre das gesellschaftliche Leben, insbesondere in den kleineren Orten, weniger lebenswert. Diese traditionellen Feste erfüllen eine ganz wichtige soziale Funktion. Hier finden die Menschen zusammen. Aufgabe der Politik wäre es, die in der Regel ehrenamtlichen Organisatoren zu unterstützen, statt ihnen immer neue Steine in den Weg zu legen."
In aktuellen Presseberichten wurde bekannt, dass die NRW-Landesregierung eine Novellierung der Freizeitlärmrichtlinie plant und beabsichtigt, darin eine strikte Obergrenze von 65 dB(A) zu definieren. Die Neuregelung trifft in Nordrhein-Westfalen vor allem Schützen- und Volksfeste, Karnevalsveranstaltungen und Kirmessen. Schon heute ist die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen stark reglementiert.
"Will die Landesregierung durch diesen "Flüster-Erlass" die Durchführung von Volks- und Traditionsfesten in weiten Teilen unseres Landes unmöglich machen", gibt Rainer Deppe besorgte Anrufe von Vereinsvorständen wieder.
Konkret fordert die CDU-Landtagsfraktion für die nächste Umweltausschusssitzung des Landtags von der Landesregierung einen umfassenden Bericht über die geplanten Veränderungen und Verschärfungen der NRW-Richtlinie gegenüber der Bund-Länder-Vereinbarung sowie Informationen über das weitere Vorgehen der Landesregierung.