Endlich Urlaub - Familienerholung in NRW

Landesregierung bezuschusst Familienurlaub in NRW-Familienferienstätten

Familie von Alexandra H. / pixelio.de
Familie von Alexandra H. / pixelio.de

Nach dem großen Erfolg in 2021 geht das Landesprogramm „Familienzeit NRW“ jetzt in die zweite Runde. Darauf macht der Landtagsabgeordnete Rainer Deppe aufmerksam. „Damit noch mehr Familien von den Zuschüssen des Landes profitieren können, hat der Landtag das Programm kräftig aufgestockt. Statt einer Million gibt es jetzt sogar 4,5 Millionen Euro. Wir wollen, dass auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern, Alleinerziehende und kinderreiche Familien mit finanzieller Unterstützung des Landes in den Urlaub fahren können.

Drei bis sieben Übernachtungen in einer Familienferienstätte können gefördert werden. Im Angebot sind z. B. der Möhnesee, die Eifel, das Sauerland, das Bergische Land und der Teutoburger Wald. Inklusive sind Vollverpflegung und verschiedene familienfreundliche Angebote.

Die Förderung des Familienurlaubs richtet sich nach der Familien-Einkommensgrenze nach § 53 Abgabenordnung. Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit Behinderung können die Förderung sogar unabhängig vom Einkommen beantragen. Voraussetzung ist, dass die Antragsteller in Nordrhein-Westfalen leben.

Der Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e. V. ist bei der Berechnung, ob eine Familie die Förderung erhalten kann, gerne behilflich. Dort wird auch der Ferienaufenthalt organisiert. Der Antrag kann online unter www.familienerholung-nrw.de gestellt werden. Der Reisedienst steht auch telefonisch unter (0800) 0005627 (kostenfrei) für Fragen rund um den Urlaub und zur Antragstellung zur Verfügung.

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