Für Hege, Waidgerechtigkeit, Artenschutz und Eigentum
CDU legt eigenen Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes vor
"Für uns steht die Hegeleistung der Jäger im Vordergrund. Sie ist Verpflichtung und für das Gleichgewicht in der Natur unverzichtbar", erklärt Rainer Deppe, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen. Deshalb steht die Hege ganz vorne im Gesetzentwurf der CDU: "Ziel dieses Gesetzes ist die Verwirklichung einer an der Hegeverantwortung des § 1 Abs. 2 BJagdG ausgerichteten Jagd, die artenreiche Wildbestände nachhaltig und tierschutzgerecht nutzt." (§ 1 Abs. 2)
In insgesamt 86 Änderungsanträgen macht die CDU ihre Alternativen zum rot-grünen Bevormundungsgesetz deutlich. Sie sind an naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ausgerichtet und nehmen die Praxiserfahrungen aus der Jagd in das Gesetz auf.
In die heftig diskutierte Liste der jagdbaren Arten will die CDU alle Wildarten aufnehmen, die in Nordrhein-Westfalen vorkommen und einen potentiellen Lebensraum haben. Deshalb soll der Artenkatalog zukünftig 29 Haarwild- und 82 Federwildarten enthalten. So gehören Wolf, Biber, Nutria und Bisam sowie der Kormoran und zahlreiche Rabenvögel für die CDU zu den jagdbaren Arten. Bei der Artenliste kommt es für uns nicht auf die Bejagdbarkeit, sondern auf den bestmöglichen artenschutzrechtlichen Schutz an. "Wir wollen den bestmöglichen Artenschutz - und den bietet nun einmal das Jagdrecht. Dazu gehört, dass nicht nur Schalenwild sondern auch Prädatoren reguliert werden können."
Die CDU will dem Rotwild die Chance geben, seinen Bestand auch außerhalb der bisher festgelegten Verbreitungsgebiete weiter zu entwickeln und sich in Freigebieten zu etablieren, wenn dieses ökologisch möglich sowie land- und forstwirtschaftlich verträglich ist. Damit wollen wir dem Rotwild neue Lebensräume erschließen und dessen natürlichen Lebens- und Wanderungsbedürfnissen Rechnung tragen.
In den gleichen Zusammenhang, nämlich die Förderung des genetischen Austauschs, gehört die Vernetzung der Lebensräume. Den Fernwechseln kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Ihrem Schutz dient unter anderem auch die Präzisierung des Jagdverbotes in einem 200-Meter-Radius rund um Wildbrücken.
Besonderen Wert legt die CDU auf eine nachhaltig betriebene Jagd. Sie will in Nordrhein-Westfalen an der gesetzlich festgelegten Mindestpachtdauer von 9 Jahren festhalten. Nur durch diese, relativ lange Mindestpachtdauer ist eine auf Nachhaltigkeit ausgelegte, intensive Hegebemühung der Jagdpächter gewährleistet. Die Erfolge lebensraumverbessernder Maßnahmen stellen sich in der Regel erst mittel- und langfristig ein. Eine nur 5-jährige Vertragslaufzeit beinhaltet ferner die Gefahr eines raschen Leerschießens eines Jagdbezirkes.
Mit der CDU bleibt die Jagdsteuer abgeschafft. Diese haben wir im Jahr 2008 aus dem Gesetz entfernt. Das Land und die Kreise haben entsprechende Verträge mit dem Landesjagdverband und den Kreisjägerschaften abgeschlossen. Die Jäger haben diese Verträge minutiös erfüllt und stellen die Fallwildbeseitigung sicher. Wir bleiben vertragstreu.