Straßenausbaubeiträge: Entlastung für die Bürger
Mindereinnahmen der Kommunen werden kompensiert
Paragraph 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) war seit Monaten Gegenstand heftiger Diskussionen in der Kommunal- und Landespolitik. Während der Steuerzahlerbund Unterschriften für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sammelte, plädierten die meisten Kommunen und die Kommunalen Spitzenverbände für die Beibehaltung.
In der Tat waren durch die rapide gestiegenen Baukosten und durch geschicktes Management der in finanziellen Nöten steckenden Städten und Gemeinden die Belastungen für die Grundstückeigentümer immer weiter gestiegen.
Die jetzt von der NRW-Koalition beschlossenen Eckpunkte für eine Reform der Straßenausbeiträge beseitigen die größten Ungerechtigkeiten, entlasten die Bürger und gleichen die Mindereinnahmen der Kommunen durch ein Förderprogramm in Höhe von jährlich 65 Mio. EUR aus.
Hier die Grundzüge der geplanten Änderung: Als Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung bleibt es bei der Verantwortung der Städte und Gemeinden für die Gemeindestraßen. Bei dieser Aufgabe werden die Städte und Gemeinden seit diesem Jahr durch die von CDU und FDP eingeführte Aufwands- und Unterhaltungspauschale im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes in Höhe von 120 Mio. EUR unterstützt.
Grundsätzlich ist auch weiterhin die Beteiligung der Anlieger an den Straßenausbaukosten, nicht an den vom Straßenbaulastträger aufzubringenden Straßenerhaltungsaufwendungen, vorgesehen.
Die Kommunen können für alle Maßnahmen, die im Rat nach dem 1.1.2018 beschlossen wurden, freiwillig an einem Förderprogramm des Landes in Höhe von 65 Mio. EUR teilnehmen. Damit verbunden ist die Anwendung einer neuen Mustersatzung für die Heranziehung der Anlieger zu den Baukosten. Diese wird wesentliche Vereinfachungen und im Ergebnis deutliche Entlastungen durch abgesenkte Kostenanteile für die Anlieger bringen (siehe Tabelle). Weitere Verbesserungen in der Abwicklung werden zu einer spürbaren Entlastung der Bürger beitragen:
- die Pflicht zur vorgelagerten Anliegerbeteiligung zur Einflussnahme auf die konkrete Ausgestaltung des Ausbaus;
- Wegfall der streitanfälligen und für Anlieger teuren Unterscheidung nach fließendem oder ruhendem Verkehr in Anlieger- und Haupterschließungsstraßen;
- Rechtsanspruch auf Ratenzahlung;
- Zinssatz, der sich dynamisch am Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank orientiert;
- verbindliche Einführung einer Härtefallregelung.
Die NRW-Koalition stellt wieder einmal ihre Grundphilosophie unter Beweis: Probleme werden angepackt und ganz pragmatisch gelöst. Das hilft Bürgern und Kommunen mehr als manche Schauveranstaltung der rot-grünen Vorgänger.
Straßentyp | Kostenanteil in % | |
---|---|---|
zukünftig | bisher | |
Anliegerstraße Fahrbahn, Radweg |
40 | 50 - 80 |
Anliegerstraße Gehweg, Parkplätze |
40 | 60 - 80 |
Haupterschließungsstraße Fahrbahn, Radweg |
30 | 30 - 60 |
Haupterschließungsstraße Gehweg, Parkplätze |
30 | 50 - 80 |
Hauptverkehrsstraße Fahrbahn und Radweg |
10 | 10 - 40 |
Hauptverkehrsstraße Parkstreifen und Gehweg |
40 | 50 - 80 |
Hauptgeschäftsstraße Fahrbahn und Radweg |
35 | 40 - 70 |
Hauptgeschäftsstraße Parkstreifen und Gehweg |
40 | 60 - 80 |