Landesentwicklungsplan NRW

Stellungnahme des Regionalrates Köln zur 3. Änderung

In seiner Sitzung am 16. Mai 2025 hat sich der Regionalrat Köln mit der beabsichtigten 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) befasst und eine Stellungnahme beschlossen. Der LEP wird nämlich derzeit in der Landesregierung und der Öffentlichkeit diskutiert. Ein erster Entwurf liegt seit Mitte März auf dem Tisch. Von der Möglichkeit, Stellung zu nehmen hat der Regionalrat Köln Gebrauch gemacht. Noch bis zum 30. Juni 2025 können Stellungnahmen bei der Landesregierung abgegeben werden.

Hier die gesamte Stellungnahme des Regionalrates im Wortlaut:

Zum Hintergrund:

Der LEP NRW ist seit dem Jahr 2017 rechtskräftig und bildet im Land die oberste Ebene in dem hierarchisch gestuften Planungssystem. Er ist das zentrale Instrument für die gesamträumliche Steuerung der Flächenentwicklung und beinhaltet programmatische Festlegungen (verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze) insbesondere für die sechs Planungsregionen sowie auch für die Bauleitplanung in den 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden. Mit der 3. LEP-Änderung soll nicht nur der Koalitionsvertrag in Fragen der Landesplanung umgesetzt werden, sondern auch das Urteil des OVG vom 21.03.2024 zur Normenkontrollklage des BUND zum 1. LEP-Änderungsverfahren (von 2019) geheilt werden. Das Urteil hatte im Wesentlichen den LEP auf den rot-grünen Stand von 2017 zurückgeworfen.

  • Das übergeordnete Leitbild für die dritte LEP-Änderung fußt auf dem Koalitionsvertrag: Die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen in NRW strebt die Verknüpfung eines klimaneutralen Industrielands mit einer nachhaltigen Raumentwicklung an.
  • Dabei geht es um ausreichende Flächenverfügbarkeit für die Wirtschaft, um nachhaltiges Wirtschaftswachstum und um mehr Wettbewerbsfähigkeit.
  • Wenn Nordrhein-Westfalen Industrieland und Heimat starker Unternehmen bleiben will, brauchen Unternehmen räumliche Entwicklungsmöglichkeiten - denn Transformation braucht Fläche.
  • Gleichzeitig ist ausreichend Raum für bezahlbaren Wohnungsbau zu schaffen, die ländlichen Räume in ihren Entwicklungsperspektiven zu stärken und die wichtigen Funktionen der Landwirtschaft langfristig zu sichern.

Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Landesplanungsbehörde die Stellungnahmen auswerten und abwägen. Die finale Fassung der Änderung des Landesentwicklungsplans wird von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen. Mit dem Abschluss des LEP-Änderungsverfahrens wird im Jahr 2026 gerechnet.

https://landesplanung.nrw.de/land-beschliesst-entwurf-zur-3-aenderung-des-landesentwicklungsplans-nordrhein-westfalen

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