Wachstum und Klimaschutz in Einklang bringen

Regionalrat Köln nimmt Regionalplan-Konzept für den Regierungsbezirk Köln entgegen

Heute wurde dem Regionalrat Köln erstmalig ein Plankonzept für einen neuen Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk Köln vorgestellt. "Dieses Konzept schafft es, durch regionale Lösungsvorschläge den sehr unterschiedlichen Herausforderungen im Planungsraum gerecht zu werden", sagte Regierungspräsidentin Gisela Walsken bei der Vorstellung des Plankonzeptes.

Insbesondere der steigende Bedarf an Wohnraum in den Ballungsgebieten fand seinen Niederschlag im Plankonzept. Dabei ist die Erreichbarkeit der Ballungsräume entlang der Rheinschiene und im Aachener Raum innerhalb einer 45-minütigen Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln von den weniger stark besiedelten Gebieten ein wichtiges Kriterium im Konzept. Wo dieser Aspekt erfüllt ist, finden sich Festlegungen zur siedlungsräumlichen Entwicklung auch im ländlichen Raum zur Deckung dieses Bedarfs.

Zudem ist die Stärkung der Wirtschaftskraft in der Region durch ein differenziertes Angebot an Flächen für die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung ein wesentliches Merkmal des Plankonzepts. Der Vorsitzende des Regionalrats, Rainer Deppe, betonte, dass die Stärke des Plankonzepts darin liege, die Belange des Klima-, Umwelt- und Freiraumschutzes mit gleicher Intensität wie die Ansprüche an Flächen für Wohnen und Wirtschaft abzubilden. So lag ein besonderes Augenmerk auf der Freihaltung von Frischluftschneisen und der Sicherung der wertvollen regionalen Grünzüge.

In seiner nächsten Sitzung am 13. März wird das Konzept voraussichtlich vom Regionalrat als Grundlage für die Durchführung der Strategischen Umweltprüfung, die etwa ein Jahr in Anspruch nehmen wird. Erst wenn diese ausgewertet ist, kann aus dem Plankonzept ein Planentwurf entwickelt werden. Dieser ist wiederum Voraussetzung für den Erarbeitungsbeschluss, mit dem das formelle Verfahren mit umfassenden Beteiligungsformaten beginnt. Der Erarbeitungsbeschluss wird voraussichtlich im Jahr 2021 durch den dann neu konstituierten Regionalrat gefasst werden können.

Das Plankonzept selbst entfaltet noch keine Rechtswirkung. Es ist aber eine wichtige Grundlage für die zügige Weiterentwicklung hin zu einem neuen Regionalplan.

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/index.html

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