„Wir können Region!“

Regionalräte Köln und Düsseldorf sowie Braunkohleausschuss sind bereit, beim Strukturwandel im Rheinischen Revier mitzuhelfen

Die Regionalräte Köln und Düsseldorf, die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie der Braunkohleausschuss sind bereit, ihren Beitrag zu einem erfolgreichen Strukturwandel im Rheinischen Revier zu leisten. Die Gremien und die Bezirksregierungen bringen Erfahrung sowohl bei der Flächenpolitik als auch bei der Abwicklung von Förderprogrammen mit. Sie sind zudem demokratisch legitimiert, für die Region Entscheidungen zu treffen. Außerdem sind wir darin geübt, möglichst breit getragene Konsensentscheidungen herbeizuführen. Kurz: „Wir können Region!“, sagt Rainer Deppe, Vorsitzender des Regionalrates Köln.

In einer gemeinsamen Sondersitzung haben die Regionalräte Köln und Düsseldorf und der Braunkohleausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP heute eine gemeinsame Resolution zum Strukturwandel im Rheinischen Revier beschlossen.

Inhaltlich geht es in dem Papier darum, verlässliche, organisatorische Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Entwicklung in der vom Kohleausstieg betroffenen Region zu ermöglichen. „Auch wenn die Herausforderungen im Rheinischen Revier eine nach dem Wiederaufbau bisher einzigartige Dimension annehmen werden und zudem ein eng begrenztes Zeitfenster von nur wenigen Jahren zur Verfügung steht, trauen wir uns zu, die bisher erworbenen Kompetenzen mit Erfolg in den Strukturwandelprozess einzubringen“, ergänzt der Vorsitzende des Braunkohleausschusses, Stefan Götz.

Folgende Punkte wurden in dem Antrag verabschiedet:

  1. Aufgabe und Rolle der Regionalräte, u. a. im Rahmen der Regionalplanung und die Vorbereitung und Festlegung von raumbedeutsamen und strukturwirksamen Planungen sowie die Beratung von Förderprogrammen und -maßnahmen des Landes von regionaler Bedeutung
  2. Aufgabe und Rolle der Regionalräte Köln und Düsseldorf sowie des Braukohleausschusses als demokratisch legitimierte Organe der Region, u. a. im Verhältnis zur ZRR (Zukunftsagentur Rheinisches Revier)
  3. Aufgabe und Rolle der Bezirksregierungen, u. a. mit ihren Förderdezernaten, der Kommunalaufsicht und der Abteilung Regionale Entwicklung
  4. Erstellung und Beschlussfassung eines Leitbildes für das Rheinischen Revier als Voraussetzung für einen erfolgreichen Strukturwandel unter Beteiligung aller Akteure in der Rheinischen Region einschließlich Festlegung der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur
  5. Verkürzung und Beschleunigung der Planungsverfahren - auf Basis einer gesetzlichen Absicherung - sowohl im Bereich der Raumordnung und Bauleitplanung als auch der Verkehrsinfrastruktur.

Zu einer erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier ist es erforderlich, den oben genannten Institutionen die notwendigen, personellen und materiellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen“, so Deppe und Götz.

Den Beschluss zum Strukturwandel im Rheinischen Revier können Sie nachfolgend lesen.

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